Persönliche Zusammenarbeit

Allgemeine Reisebedingungen

Veranstalter der in diesem Katalog und auf der Website www.emmaus-reisen.de veröffentlichten Reisen im Sinne des Reiserechtes ist (sofern nicht anders angegeben):

Emmaus Reisen GmbH
Horsteberg 21
48143 Münster
Telefon: 0251 / 2 65 50-0
Telefax: 0251 / 2 65 50-99
E-Mail: info@emmaus-reisen.de
Internet: www.emmaus-reisen.de
(im folgenden Emmaus-Reisen genannt)

Handelsregister:
Amtsgericht Münster HRB 20783
Geschäftsführung: David Rönker
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß § 27 a Umsatzsteuergesetz: DE 360 977 363

Bitte lesen Sie unsere Reisebedingungen aufmerksam durch. Diese Reisebedingungen ergänzen die Vorschriften über den Pauschalreisevertrag der §§ 651a ff BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) und der §§ 4-11 BGB InfoV (Informationsverordnung) für Reiseveranstalter und füllen diese aus. Bitte lesen Sie vor der Anmeldung unsere Allgemeinen Reisebedingungen und Hinweise aufmerksam durch. Mit Ihrer Anmeldung erkennen Sie diese Bedingungen an. Bei Flügen und Bahnreisen gelten zusätzlich auch die Beförderungsbedingungen der Beförderungsunternehmen.

Allgemeine Reisebedingungen

Seit dem 1. Juli 2018 ist die Umsetzung der EU-Pauschalreiserichtlinie in Kraft getreten. Unsere für Buchungen verbindlichen Geschäftsbedingungen entnehmen Sie bitte dem nachstehenden Link. Dort finden Sie auch das Formblatt zur Unterrichtung des Reisenden bei einer Pauschalreise nach § 651a des Bürgerlichen Gesetzbuchs.

 

Die allgemeinen Reisebedingungen enthalten Hinweise zu folgenden Bereichen:

  • Abschluss des Reisevertrages
  • Bezahlung
  • Leistungen
  • Einzelzimmerzuschläge
  • Leistungs- und Preisänderungen
  • Anmeldeschluss und Mindestbeteiligung
  • Umbuchung und Rücktritt
  • Rücktritt und Kündigung durch den Veranstalter
  • Haftung des Veranstalters
  • Gewährleistung
  • Beschränkung der Haftung
  • Mitwirkungspflicht
  • Gepäckverlust und Gepäckverzögerung bei Flugreisen
  • Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung
  • Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften
  • Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
  • Gerichtsstand
  • Durchführung von Reisen durch andere Veranstalter